Streu- und Räumpflicht

Der Winter ist nun doch mit Schnee und eisigen Temperaturen zu uns gekommen.

Die Kinder hat das sehr gefreut. An zahlreichen Stellen wurde fleißig gerodelt und so mancher Schneemann wurde im Garten oder im Hof gebaut. Bei all der Freude ist bei Eis und Schnee aber auch Arbeit angesagt. In unserer aktuellen Straßenreinigungssatzung steht: Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.

Ich möchte mich daher bei allen Bürgerinnen und Bürgern die ihrer Pflicht nachgekommen sind ausdrücklich bedanken. Ebenso danke ich den Mitarbeitern der Straßenmeisterei in Bad Sobernheim und unserem Gemeindearbeitern, die trotz des Wintereinbruchs am vergangenen Samstag zur Stelle waren und mit viel Manpower für ein sicheres und gutes Durchkommen auf unseren Gehwegen und in den Hauptstraßen gesorgt haben. Dies sollte Vorbild für alle sein, die es leider versäumt haben, den Schnee vor ihrem Grundstück zu räumen. Ein Danke auch an alle Autobesitzer, die die Straßen für die Durchfahrt der Räum- und Streufahrzeuge freigehalten haben. Nur gemeinsam geht´s.

Andrea Silvestri
Ortsbürgermeisterin