Im Nachgang zum letzten Schneetreiben verweise ich nochmals auf unsere aktuelle Straßenreinigungssatzung, die Ihnen auch als Download auf unserer Homepage unter Formulare und Downloads zur Verfügung steht:
Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.
Ich möchte mich daher bei allen Bürgerinnen und Bürgern die ihrer Pflicht nachgekommen sind ausdrücklich bedanken. Ebenso danke ich den Mitarbeitern der Straßenmeisterei in Bad Sobernheim und unseren Gemeindearbeitern. Leider können aber auch sie nicht überall gleichzeitig sein. Ein Danke auch an alle Autobesitzer, die die Landes-und Kreisstraßen für die Durchfahrt der Räum- und Streufahrzeuge freigehalten haben.
Eine weitere Bitte in diesem Zusammenhang: Unsere land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftswege werden gerne und oft als Abkürzungsstrecken genutzt. Dies ist nicht gestattet und bei Eis und Schnee ein absolutes No-Go! Wenn hier Schäden entstehen greift ggf. die KFZ-Versicherung nicht. Dies gilt auch bei Wildunfällen. Wer dennoch meint, diese Wirtschaftswege regelmäßig befahren zu müssen, sollte wenigstens mit reduzierter Geschwindigkeit in die Ortslage fahren. Dies betrifft insbesondere die Eifelstraße, sowie die Oberhauser Straße und die Verlängerung Kolpingstraße in Höhe des Bolzplatzes.
Andrea Silvestri
Ortsbürgermeisterin

