Pilze sammeln

Liebe Pilzfreunde,
 
der Herbst hat begonnen und in unserer Gemarkung gedeihen wieder unzählige verschiedene Pilzarten. Manche von uns erfreuen sich am bloßen Anblick dieser interessanten und vielfältigen Lebensform, andere möchten sich auch gerne ein herzhaftes Pilzgericht zubereiten.
 
Zum Schutz der Pilze ist das Sammeln im Paragraf 23 des Landeswaldgesetzes geregelt. Hier steht in den Absätzen 1 und 2: „Pilze, Beeren sowie Zweige, Blumen und Kräuter bis zur Menge eines Handstraußes dürfen nur für den persönlichen Bedarf entnommen werden. Ihre Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Gewerbliches Sammeln von Walderzeugnissen ist nur mit besonderer Erlaubnis der Waldbesitzenden und nur insoweit gestattet, als die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter nicht beeinträchtigt werden.“
 
Viele Pilzarten werden vom Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung unter besonderen Schutz gestellt. Für Pilzsammler erfreulich ist der Umstand, dass  z.B. die beliebten Speisepilze wie Steinpilz, Pfifferling, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilz und Rotkappe sowie Morcheln trotzdem in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden dürfen. Das gilt allerdings nicht in Naturschutzgebieten, deren Rechtsverordnungen das „Beseitigen“ von Pflanzen oder Teilen davon (womit hier auch die Pilze eingeschlossen werden) verbietet. 
 
Immer wieder kommt es vor, dass Kinder und Erwachsene bei Spaziergang Pilze einfach zertreten. Die Pilze dienen aber auch unseren Wildtieren als Nahrung. Daher meine Bitte: wer den Pilz nicht selbst essen möchte, lässt ihn bitte stehen. Gerade und besonders dann, wenn man sich nicht richtig mit Pilzen auskennt. 
 
Falls doch einmal ein „falscher“ Pilz im Kochtopf ladet, wählen Sie im Notfall die 112 oder den Giftnotruf in Mainz 06131 – 19 240.  Weitere Informationen zu Pilzen finden Sie auch auf der Homepage der Landesforsten RLP www.wald-rlp.de
 
Ihr Ortsbürgermeisterin 
Andrea Silvestri