Der Herbst ist da und in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar ist Baum- und Heckenschnitt wieder erlaubt.
Bei einer Ortsbegehung ist aufgefallen, dass es einige Grundstücks- und Hauseigentümer nicht so genau mit der Straßenreinigung und dem Pflanzenüberwuchs im öffentlichen Raum nehmen. Die Reinigung des Straßenrandes und die Entfernung von Unkraut im Bereich der Straßenentwässerung ist aber enorm wichtig! Gerade im Fall eines Starkregens sollte das Oberflächenwasser unbedingt den richtigen Weg nehmen! Private Verrohrungen und Überbauungen von Gräben und Bächen müssen vom Eigentümer frei gehalten werden. Auch dürfen Bachläufe und Gräben nicht durch Hecken überwuchert werden, da sich dann bei Starkregen Treibgut darin verfangen und es so zu Überschwemmungen kommen kann. Ich bitte an dieser Stelle alle Grundstücks- und Gartenbesitzer den Überwuchs in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehwege und Straßen) zu entfernen. Vor allem ist darauf zu achten, dass keine Verkehrs- und Straßenschilder oder gar Straßenbeleuchtungsanlagen verdeckt sind. Um dem nachbarschaftlichen Frieden zu gewährleisten, bitte zu hoch gewachsene Hecken zurückschneiden und Bäume auf Standfestigkeit überprüfen lassen. Das Ordnungsamt behält sich vor, bei groben Verstößen gegen die allgemeine Straßenreinigungspflicht ggf. Einzelaufforderungen zu versenden. Schaffen Sie daher Abhilfe – im eigenen Interesse und in dem aller Mitmenschen. Vielen Dank.
Ihre Ortsbürgermeisterin, Andrea Silvestri