Der Herbst ist da und bis Ende Februar nächsten Jahres ist Baum- und Heckenschnitt wieder erlaubt. Bei einer Ortsbegehung ist aufgefallen, dass es einige Grundstücks- und Hauseigentümer nicht so genau mit der Straßenreinigung und dem Pflanzenüberwuchs im öffentlichen Raum nehmen.
Die Reinigung des Straßenrandes und die Entfernung von Unkraut im Bereich der Straßenentwässerung ist aber nicht nur schön für das Ortsbild, sondern enorm wichtig! Gerade im Fall eines Starkregens sollte das Oberflächenwasser unbedingt den richtigen Weg nehmen! Dies ist nicht möglich, wenn die Einlaufschächte durch Laub und anderen Schmutz verstopft sind.
Auch die Gemeindearbeiter sind unermüdlich mit der Entfernung von Laub und Schmutz an den öffentlichen Plätzen und insbesondere auf dem Friedhof beschäftigt. Dass aber auch mal „öffentliches Laub“ vom Wind in eine private Hofeinfahrt oder auf den Gehweg geweht wird, lässt sich nicht verhindern. Hier bedanke ich mich bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die eigenständig und ohne große Worte tätig werden.
Gerade in Zeiten des Klimawandels sollten wird uns über jeden Baum im Dorf freuen, auch wenn er im Herbst sein Laub fallen lässt. Private Verrohrungen und Überbauungen von Gräben und Bächen müssen ebenfalls vom Eigentümer frei gehalten werden. Auch dürfen Bachläufe und Gräben nicht durch Hecken überwuchert werden, da sich dann bei Starkregen Treibgut darin verfangen und es so zu Überschwemmungen kommen kann. Ich bitte an dieser Stelle alle Grundstücks- und Gartenbesitzer den Überwuchs in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehwege und Straßen) zu entfernen. Vor allem ist darauf zu achten, dass keine Verkehrs- und Straßenschilder oder gar Straßenbeleuchtungsanlagen verdeckt sind. Das Ordnungsamt behält sich vor, bei groben Verstößen gegen die allgemeine Straßenreinigungspflicht ggf. Einzelaufforderungen zu versenden. Schaffen Sie daher Abhilfe – im eigenen Interesse und in dem aller Mitmenschen.
Vielen Dank.
Andrea Silvestri, Ortsbürgermeisterin