Pflanzenüberwuchs und Straßenreinigung

Noch bis Ende Februar ist Baum- und Heckenschnitt erlaubt. Bei einer Ortsbegehung ist aufgefallen, dass es einige Grundstücks- und Hauseigentümer nicht so genau mit der Straßenreinigung und dem Pflanzenüberwuchs nehmen. Die Reinigung des Straßenrandes und die Entfernung von Unkraut im Bereich der Straßenentwässerung ist aber nicht nur schön für das Ortsbild, sondern enorm wichtig! Gerade im Fall eines Starkregens sollte das Oberflächenwasser unbedingt den richtigen Weg nehmen! Dies ist nicht möglich, wenn die Einlaufschächte durch Laub und anderen Schmutz verstopft sind.
Private Verrohrungen und Überbauungen von Gräben und Bächen müssen vom Eigentümer frei gehalten werden. Auch dürfen Bachläufe und Gräben nicht durch Hecken überwuchert werden, da sich dann bei Starkregen Treibgut darin verfangen und es so zu Überschwemmungen kommen kann. Ich bitte an dieser Stelle alle Grundstücks- und Gartenbesitzer den Überwuchs in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehwege und Straßen) zu entfernen. Vor allem ist darauf zu achten, dass keine Verkehrs- und Straßenschilder oder gar Straßenbeleuchtungsanlagen verdeckt sind. Auch private Nachbargrundstücke dürfen nicht durch wilden Überwuchs in der Nutzung beeinträchtigt werden.
 
 
Das Ordnungsamt behält sich vor, bei groben Verstößen gegen die allgemeine Straßenreinigungspflicht ggf. Einzelaufforderungen zu versenden. Schaffen Sie daher Abhilfe – im eigenen Interesse und in dem aller Mitmenschen. Vielen Dank.
Andrea Silvestri, Ortsbürgermeisterin