Widerspruch Abwasserbescheid 2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auf der Grundlage der Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung in den Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein Ebernburg vom 4.2.2020 haben Sie als Grundstückseigentümer im April 2020 den „Abwasser“-Grundlagenbescheid erhalten und viele haben dagegen Widerspruch eingelegt. Ebenso haben viele Widerspruch eingelegt gegen den darauf folgende „Abwasser“-Entgeltbescheid im August 2020.

Wie bekannt, strengen die Ortsgemeinden Altenbamberg, Duchroth, Feilbingert, Hallgarten, Hochstätten, Niederhausen, Norheim, Oberhausen und Traisen ein Normenkontrollverfahren gegen die Satzung der Stadt Bad Kreuznach an. Dieses Verfahren, in dem Zulässigkeit der Satzungsregelungen durch ein Gericht überprüft wird, ist eingeleitet.

Nun erhalten Sie aktuell von der Stadt Bad Kreuznach die Abwasserentgeltbescheide, welche die zu zahlenden Entgelte für Abwasser und Niederschlagswasser für 2020/2021 festsetzen. Auch die Abwasserbescheide basieren auf der oben angeführten Entgeltsatzung gegen die wir rechtlich vorgehen. Um jedoch eine Bestandskraft der Entgeltbescheide zu verhindern, insbesondere für den Fall das auch die eigentliche Berechnung rechtlich überprüfbar bleibt, ist es ratsam wiederum Widerspruch einzulegen. Wir weisen darauf hin, dass die Ortsgemeinde für ihre eigenen Grundstücke Widerspruch gegen die Entgeltbescheide einlegen wird. Unabhängig von laufenden Verfahren besteht Zahlungsverpflichtung, d. h. die ausgewiesenen Entgelte für die Jahre 2020/2021sind bis zu den Fälligkeitsterminen zu zahlen oder einziehen zu lassen.

Diese Möglichkeit besteht natürlich auch für Sie als Grundstückseigentümer. Für die Einlegung des Widerspruchs ist es ausreichend, wenn Sie unter Angabe des Kassenzeichens zum Ausdruck bringen, dass Sie gegen den Entgeltbescheid Widerspruch erheben. Eine detaillierte Begründung des Widerspruches ist nicht notwendig. Bitte beachten Sie, dass die Stadt ggf. eine Bearbeitungsgebühr für den Widerspruch i. H. v. ca. 100 € erheben könnte. Wegen der zeitgleichen Überprüfung der Satzung im Normenkontrollverfahren ist es zweckdienlich, darauf hinzuweisen, dass der Widerspruch zunächst nur fristwahrend eingelegt wird. So dürfte keine Bearbeitung und auch keine Gebühr ausgelöst werden. Ein entsprechender Musterwiderspruch den Sie gerne mit entsprechender Ergänzung (Name, Anschrift und Kassenzeichen) verwenden können, steht auch auf der Homepage der Ortsgemeinde zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Widerspruchsfrist. Diese endet einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Silvestri, Ortsbürgermeisterin Feilbingert
Holger Conrad, Ortsbürgermeister Altenbamberg
Johann Klein, Ortsbürgermeister Hallgarten
Stephanie Leonhard, erster Beigeordnete Ortsgemeinde Hochstätten

Widerspruch Vorlage 2021