Ort der Versammlung: Lemberghalle (Kolpingstraße 7, 67824 Feilbingert) in Feilbingert
Hiermit lade ich alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen (Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer) des Jagdbezirkes Nr. 71 – Feilbingert zu dieser Versammlung ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der Anzahl anwesender und vertretender Jagdgenossinnen und Jagdgenossen
- Wahl des Jagdvorstandes:
- Wahl der vorsitzenden Person des Jagdvorstandes
- Wahl der beiden beisitzenden Personen
- Wahl der stellvertretenden beisitzenden Personen
Der Jagdgenossenschaft Feilbingert / Bezirk 71 gehören alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Feilbingert (Bezirk 71) nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit Verlust des Eigentums.
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten, durch die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst-oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftenden Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Zu beachten gilt hierbei, dass keine Person mehr als 3 Vollmachten in sich vereinigen darf.
Die Flächen sowie die Jagdgenossen werden aus dem aktuellen Jagdkataster vom 23.09.2021,
zu Grunde gelegt. Spätere Eintragungen ins Grundbuch müssen mittels Grundbuchauszug belegt werden. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen der doppelten Mehrheit nämlich der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen (Stimmen-/Personenmehrheit) und der Mehrheit des Flächeninhalts der bei der Beschlussfassung vertretenden Grundfläche (Flächenmehrheit). Das Jagdkataster liegt ab dem 25.10.2021 bei der Ortsbürgermeisterin, nach telefonischer Voranmeldung unter 06708/1651 zur Einsicht bereit.
Zum Gesundheitsschutz weise ich auf die allgemein gültigen Hygieneregelungen hin und bitte Sie, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (Maskenpflicht) sowie den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten (Abstandsgebot). Des Weiteren wird bei dieser Versammlung die Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung eingehalten. Hiernach erhalten nur Genesene, Geimpfte oder negative getestete Personen Zutritt zur Versammlung. Eine Testmöglichkeit vor Ort ist nicht gegeben. Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung sieht vor, dass die Zutrittsanzahl für negativ getestete Personen abhängig von der jeweiligen Warnstufe des Landkreises Bad Kreuznach ist. Der Zutritt von negative getesteten Personen ist auf höchstens 25 Personen beschränkt. Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich die Personenanzahl auf 10 und bei Warnstufe 3 auf 5 Personen, die neben geimpften und genesen Personen Zutritt zur Versammlung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Silvestri
Ortsbürgermeisterin