Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Sie erhalten aktuell Schreiben der Stadt Bad Kreuznach zum strittigen Thema „Abwasser“. Diejenigen, welche Widerspruch gegen die Grundlagenbescheide und /oder Entgeltbescheide der Stadt eingelegt haben, werden gefragt, ob sie die Widersprüche aufrechterhalten wollen oder nicht. Einen entsprechenden Hinweis zu dieser Vorgehensweise haben wir bereits im Amtsblatt Nr. 30 vom 29.07.2021 veröffentlicht.
Das OVG Koblenz hat in einem salomonischen Urteil am 02.07.2021 entschieden, dass zum einen die Satzung der Stadt Bad Kreuznach rückwirkend ab 01.01.2017 zwar wirksam ist und damit die Spartenregelung, nämlich unterschiedliche Entgelte für die Stadt Bad Kreuznach und die 9 Ortsgemeinde zu erheben. Zum anderen müssen unsere Abwassergebühren aber spätestens zum 30.06.2024 an die Gebühren der Stadt angeglichen werden. Ein überschaubarer Zeitraum und eine wirklich gute Perspektive.
Der auf der Satzung beruhende Grundlagenbescheid der Stadt ist durch das Urteil bestätigt. Beim jährlichen Entgeltbescheid mögen „Fehler“ enthalten sein, die aber hochwahrscheinlich zu keinen nennenswerten Gebührenreduzierungen führen würden. Wir empfehlen daher beide Widersprüche zurückzunehmen Die Ortsgemeinden Feilbingert, Hochstätten, Altenbamberg und Hallgarten werden dies für ihre Grundstücke tun.
Ihre
Andrea Silvestri, Ortsbürgermeisterin Feilbingert
Stephanie Leonhard, Ortsbürgermeisterin Hochstätten
Holger Conrad, Ortsbürgermeister Altenbamberg
Johann Klein, Ortsbürgermeister Hallgarten